Der Vorstand ist das leitende Gremium der Gemeinde.
Seine Aufträge erhält er von der Gemeindeversammlung, die mindestens einmal im Jahr durchgeführt wird. Zur Gemeindeversammlung werden alle Mitglieder eingeladen, sie sind alle stimmberechtigt. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Gemeindeversammlung auf 4 Jahre gewählt. Derzeit gehören dem Vorstand 7 Personen an. Nach Absprache und bei Bedarf können bei einzelnen Sitzungen weitere Gemeindeglieder teilnehmen.
Aufgaben:
Der Dienst an der Einheit der Gemeinde in ihrer Verschiedenheit zum Lobe Gottes ist das Ziel der Vorstandsarbeit.
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört es:
- das Leben der Gemeinde zu pflegen und zu fördern
- die Fach- und Dienstaufsicht über die angestellten Mitarbeiter zu führen
- ehrenamtliche Mitarbeiter zu beauftragen und zu begleiten
- über die Aufnahme von Gemeindegliedern zu beschließen
- verantwortungsbewusst den Haushalt der Gemeinde zu führen und
- das Gemeindeeigentum zu verwalten
- die Gemeindeversammlung vorzubereiten und ihre Beschlüsse auszuführen